Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Artemis Legal Translations (im Folgenden auch Auftragnehmerin genannt) und ihren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Es entsteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat. Die Anerkennung bedarf der Schriftform.

2. Auftragserteilung
Die Auftragnehmerin erstellt auf der Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung oder anderer Sprachdienstleistungen. Aufträge sind möglichst schriftlich zu erteilen. Ein Vertrag mit der Auftragnehmerin kommt zu den im Angebot genannten Bedingungen nur zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot gegenüber Artemis Legal Translations durch Erteilung eines entsprechenden schriftlichen Kundenauftrags in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und die Auftragnehmerin eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung dem Auftraggeber übersandt hat. Auch bei ausnahmsweise telefonischer Auftragserteilung erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin, die durch den Auftraggeber schriftlich zu bestätigen ist. Der Ausgangstext wird vom Kunden auf postalischem, fernschriftlichem oder elektronischem Weg an die Auftragnehmerin übergeben. Für Verzögerungen, die durch eine unrichtige oder unvollständige Übergabe des Ausgangstextes entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin spätestens bei Auftragserteilung über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, so haftet die Auftragnehmerin bei Fehlern nur, wenn sie nach Fertigstellung der Layout-Arbeiten eine Endprüfung für den Auftraggeber ausgeführt hat.

Die Auftragnehmerin kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen, wenn Texte mit strafbarem Inhalt oder Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Die Auftragnehmerin behält sich vor, zur Klärung von Darstellungen oder Aussagen im Ausgangstext beim Auftraggeber zurückzufragen, ist hierzu aber nicht verpflichtet. Jede Textvorlage sollte nach den Regeln moderner Rechtschreibung und Interpunktion verfasst sein und möglichst verständliche, eindeutige Formulierungen und Begriffe enthalten. Eine Angleichung an eine bereits vorhandene Fachterminologie des Auftraggebers wird vorgenommen, wenn ausreichende und vollständige Unterlagen (insbesondere Glossare des Auftraggebers, Vorübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) vor oder mit der Auftragserteilung unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Mängel, die aus einer Nichteinhaltung dieser Mitwirkungspflicht entstehen, können der Auftragnehmerin nicht zur Last gelegt werden.

4. Ausführung von Aufträgen
Die Auftragnehmerin darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es für zweckmäßig erachtet wird, Dritter bedienen. Dabei haftet sie nur für eine sorgfältige Auswahl. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem eingesetzten Dritten ist nur mit schriftlicher Einwilligung der Auftragnehmerin erlaubt. Die Vertragsbeziehung des Auftraggebers besteht ausschließlich zu Artemis Legal Translations. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Aufgabe der Auftragnehmerin ist die sinngemäße richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache. Von einer Übersetzung kann erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht aber dessen Qualität nicht zu übertreffen; denn es ist nicht die Aufgabe des Übersetzers, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, so z. B. sinnentstellende orthografische oder Interpunktionsfehler, mehrdeutigen Ausdruck, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen.

Für alle Mängel des Ausgangstextes haftet ausschließlich der Auftraggeber. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden alle Übersetzungen als Maschinenreinschrift, die keine erheblichen orthografischen oder grammatikalischen Fehler enthalten und sprachlichen Gepflogenheiten im Wesentlichen entsprechen, erstellt. Bevor solche Erstentwürfe zu anspruchsvollen Drucksachen verarbeitet werden, sollten sie Gegenstand weiterer Durchsichten und evtl. Verbesserung durch den Auftraggeber sein. Auf ausdrücklichen Wunsch übernimmt die Auftragnehmerin gegen besonderes Honorar auch die Bearbeitung bis zur Druckreife, sowie das Korrekturlesen der Fahnenabzüge. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in eine allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin. Bei Arbeiten, die wegen vom Auftraggeber ausgeübten Zeitdrucks die angestrebte Qualität der Dienstleistung nicht erreichen, d.h. wenn z. B. notwendige Durchsichten und Verbesserungen unterbleiben müssen, Handkorrekturen in der Erstschrift nicht ins Reine übertragen werden können oder sonstige, vom Auftraggeber zu vertretende Gründe einer normalen Ausführung im Wege stehen, können die vorgenannten Qualitätszusagen der Dienstleistung nicht sichergestellt werden. Ein Minderungsanspruch für den Auftraggeber entsteht dadurch nicht. Eine eventuelle Einsparung von Arbeitsgängen in derartigen Fällen gilt durch die dadurch entstandene Mehrbelastung infolge unverschuldeten Zeitdrucks als ausgeglichen.

Die im Rahmen des Auftrags vom Auftraggeber erhaltenen Daten oder als Dateien vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei der Auftragnehmerin. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers frühestens nach vollständiger Zahlung des Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber.

Soweit Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem Auftraggeber getroffen wurden, greifen diese, insbesondere was die Archivierungs- bzw. Löschfrist dieser Daten betrifft. Es gilt die DSGVO.

5. Reklamationen und Mängelbeseitigung
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so werden Reklamationen nur anerkannt, wenn sie bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung, bei erkennbaren Mängeln unverzüglich nach der ohne Verzug vorzunehmenden Untersuchung derselben und bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei der Auftragnehmerin unter genauer Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Auch im nicht kaufmännischen Verkehr müssen Reklamationen unter bestimmter Angabe des Mangels schriftlich erfolgen. Sämtliche Mängelrügen sind im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung sowie im kaufmännischen Verkehr bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber Mängel ordnungsgemäß gerügt und begründet, so ist die Auftragnehmerin verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern oder neu zu erstellen (§§ 633, 634 BGB). Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung noch Mängel aufweist.
Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber.

6. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines der Auftragnehmerin zuzuordnenden Fehlers ist. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Haftung der Auftragnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen elektronischen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Sollte dennoch eine berechtigte Beanstandung auftreten, haftet die Auftragnehmerin für Vermögensschäden in Höhe des Auftragswerts. Gibt der Auftraggeber bei Auftragserteilung den Verwendungszweck nicht an, vor allem wenn der Zieltext zur Veröffentlichung bestimmt ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Zieltext sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist, und lässt der Auftragnehmerin vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe der Auftragnehmerin, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.

Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung der Auftragnehmerin aufgrund dieses Absatzes aus.

Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, die Auftragnehmerin gegen sämtliche Ansprüche Dritter aufgrund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrages schadlos zu halten.

Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung entgegenstehen.
Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Klausel nicht erfasst.

7. Lieferfristen
Lieferfristen und -termine werden bei Auftragserteilung vereinbart und sind bindend. Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des von der Auftragnehmerin zu vertretenden Leistungsverzugs und der Unmöglichkeit nur berechtigt, wenn die Lieferfrist von der Auftragnehmerin unangemessen lange überschritten worden ist und er in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet die Auftragnehmerin für nicht fristgerechte Lieferung, bei Nichterfüllung sowie für Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wird im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert der schadenstiftenden Lieferung oder Leistung beschränkt. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, die keine leitenden Angestellten sind. Dabei verringern sich im kaufmännischen Verkehr die im vorhergehenden Satz genannten Haftungsgrenzen betragsmäßig auf ein Drittel, wenn der Auftraggeber gegen durch die Auftragnehmerin verursachte Schäden versichert ist. Die Auftragnehmerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat (z. B. Postweg, Serverproblem etc.). Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs- oder Minderungsansprüche abzuleiten. Das Recht auf Kündigung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

8. Geheimnisschutz
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Auftraggeber sowie die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich und gemäß der Datenschutzgrundverordnung DSGVO zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Übersetzung ist zulässig. Artemis Legal Translations verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten. Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, der Auftragnehmerin und möglichen Erfüllungsgehilfen kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungspflichten zu beachten sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin entsprechende Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

9. Vergütung und Grundlage der Berechnung
Die Auftragnehmerin berechnet das Honorar für die jeweilige Dienstleistung bei der Angebotserstellung. Das vereinbarte Honorar wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Rechnungen sind sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug per Banküberweisung. Bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen können Teilrechnungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt gestellt werden, die unabhängig von vorausgegangenen oder künftigen Rechnungen für den gleichen Auftrag zu den oben genannten Terminen zahlbar sind. In besonderen Fällen, z. B. Erstbestellungen durch unbekannte Auftraggeber ohne Hinweis ausreichender Bonität, sind andere Zahlungsbedingungen anwendbar, wie z. B. Vorauskasse oder Nachnahme. Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Anzahl Wörter im Ausgangstext ermittelt. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Zum Honorar kommen noch eventuelle Nebenkosten wie z. B. Kuriergebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Fotokopien, Beglaubigungen etc., sowie ggf. die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Gültig ist die jeweils aktuelle Preisliste bzw. sind die im individuellen Angebot genannten Preise. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Währung ausdrücklich vereinbart ist. Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

10. Vertragskündigung
Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Vertrag von der Auftragnehmerin durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass der Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin können in einem solchen Fall nicht geltend gemacht werden. Bei Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch zu erfüllen. Maßgebend für den Zeitaufwand sind dann ausschließlich die Aufzeichnungen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Nachweis zu führen, ob und in welcher Höhe ein Schaden nicht entstanden ist.

11. Störung, höhere Gewalt, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Die digitale Infrastruktur (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien, usw.) wird regelmäßig auf Viren überprüft. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder jegliche andere Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

12. Nutzungsrechte
Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des fälligen und unbestrittenen Honorars – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechten an der Übersetzung. Der Auftraggeber darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies der Auftragnehmerin vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich ist.

13. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Abtretungsverbot
Gegen die Ansprüche der Auftragnehmerin kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin unzulässig.

14. Abwerbungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach keine bei und/oder für die Auftragnehmerin tätige Übersetzer abzuwerben.

15Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem kanadischen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht.

16. Salvatorische Klausel, Änderungen und Ergänzungen
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Es gelten immer jeweils die AGB in ihrer aktuellen Fassung, ältere Versionen verlieren dann ihre Gültigkeit.

Stand: 07. Februar 2022
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